Auf die Beschwerde der Kläger wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16.1.2019 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Klageverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde hat Erfolg. Der Streitwert ist nicht auf der Grundlage von §
Nach §
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