Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 41.465,70 Euro festgesetzt.
Die Festsetzung des Streitwerts für das Berufungsverfahren erfolgt auf der Grundlage der §§ 39, 40, 47 Abs. 1, 52 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. Satz 1 Nr.
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