Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. März 2022 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 31. März 2022 für beide Rechtszüge auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
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