Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. März 2022 -
Der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Über die Beschwerde, mit der der Antragsteller eine Herabsetzung des durch die Kammer des Verwaltungsgerichts auf 7.500,-- EUR festgesetzten Streitwerts auf 2.500,-- EUR begehrt, entscheidet gemäß §
Die gemäß §
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