Auf die Beschwerden der Beklagten wird der Streitwertbeschluss im Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 02.06.2022 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 120.750,00 € festgesetzt.
Die Beschwerden der Beklagten gegen die Höhe des im Urteil des Sozialgerichts festgesetzten Streitwerts sind nach Maßgabe des §
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