Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf 470.832,15 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Streitwertbeschwerde, über die der Berichterstatter nach Maßgabe des §
Grundlage der Streitwertfestsetzung sind §
vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2012 -
der in Bezug auf Gewerbeuntersagungen auf den Jahresbetrag des erzielten oder erwarteten Gewinns, mindestens 15.000 €, abstellt.
https://www.bverwg.de/medien/pdf/streitwertkatalog.pdf.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|