Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer, Berichterstatterin - vom 19. August 2019 geändert:
Die Höhe des Streitwertes wird auf 12.843,52 € festgesetzt.
Gemäß §
Die zulässige Beschwerde nach §
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