Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Festsetzung des Werts des Streitgegenstandes im Beschluss des Senats vom 30. Dezember 2016 -
1. Der Senat hat im Beschluss vom 30. Dezember 2016 den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (BVerwG
2. Das als Gegenvorstellung zu wertende Begehren ist unbegründet.
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