Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer, Einzelrichterin - vom 15. Januar 2019 geändert:
Der Streitwert wird auf 27.927,72 Euro festgesetzt.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Über die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Einzelrichters der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 15. Januar 2019 entscheidet gemäß §
Die zulässige, insbesondere den Beschwerdewert von 200 € (§
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|