Auf die Gegenvorstellung der Beklagten vom 4. Oktober 2018 wird der Wert des Streitgegenstands für das bisherige Verfahren in allen Instanzen unter entsprechender Änderung des Senatsbeschlusses vom 21. September 2018, unter Aufhebung der Streitwertfestsetzungen der Vorinstanzen und unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags auf 2.866.000 € festgesetzt.
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