VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 23.03.2021
3 S 2972/18
Normen:
BauNVO § 11 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 3;
Fundstellen:
BauR 2021, 1073
ZfBR 2021, 554

Festsetzung eines Sondergebiets durch Zweckbestimmung als Inklusives Quartier

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2021 - Aktenzeichen 3 S 2972/18

DRsp Nr. 2021/6287

Festsetzung eines Sondergebiets durch Zweckbestimmung als "Inklusives Quartier"

Die Zweckbestimmung "Inklusives Quartier" kann die Festsetzung eines Sondergebiets rechtfertigen.

Tenor

Die Anträge werden abgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauNVO § 11 Abs. 1; BauGB § 1 Abs. 3;

Tatbestand

Die Antragsteller wenden sich gegen den am 21.12.2017 in Kraft getretenen Bebauungsplan "Lindenstraße 4" der Antragsgegnerin vom 18.10.2017, mit dem als Ersatz für ein bestehendes Wohnheim für Menschen mit Behinderung ein "Inklusives Quartier" geschaffen werden soll.