Die Anträge werden abgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/5.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragsteller wenden sich gegen den am 21.12.2017 in Kraft getretenen Bebauungsplan "Lindenstraße 4" der Antragsgegnerin vom 18.10.2017, mit dem als Ersatz für ein bestehendes Wohnheim für Menschen mit Behinderung ein "Inklusives Quartier" geschaffen werden soll.
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