BVerwG - Urteil vom 07.12.2017
4 CN 7.16
Normen:
BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und S. 2; BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 1 Abs. 7;
Fundstellen:
BVerwGE 161, 53
BauR 2018, 623
DÖV 2018, 289
NVwZ 2018, 499
ZfBR 2018, 262
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 28.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 N 13.2678

Festsetzung von Emissionskontingenten für ein Gewerbegebiet; Gliederung des Baugebietes durch Zerlegung in einzelne Teilgebiete mit verschieden hohen Emissionskontingenten; Wirksamkeit einer gebietsübergreifenden Gliederung von Gewerbegebieten; Dokumentation eines darauf gerichteten planerischen Willens der Gemeinde in geeigneter Weise im Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung

BVerwG, Urteil vom 07.12.2017 - Aktenzeichen 4 CN 7.16

DRsp Nr. 2018/1692

Festsetzung von Emissionskontingenten für ein Gewerbegebiet; Gliederung des Baugebietes durch Zerlegung in einzelne Teilgebiete mit verschieden hohen Emissionskontingenten; Wirksamkeit einer gebietsübergreifenden Gliederung von Gewerbegebieten; Dokumentation eines darauf gerichteten planerischen Willens der Gemeinde in geeigneter Weise im Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung

1. Werden für ein Baugebiet nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO Emissionskontingente festgesetzt, wird das Gebiet nur dann im Sinne der Vorschrift gegliedert, wenn es in einzelne Teilgebiete mit verschieden hohen Emissionskontingenten zerlegt wird.2. Die Wirksamkeit einer gebietsübergreifenden Gliederung von Gewerbegebieten nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO ist davon abhängig, dass ihr ein darauf gerichteter planerischer Wille der Gemeinde zugrunde liegt, der in geeigneter Weise im Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung dokumentiert worden ist.

Tenor

Die Revision der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juli 2016 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 und S. 2; BauNVO § 1 Abs. 5; BauNVO § 1 Abs. 7;

Gründe

I