Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 2. November 2021 wird für wirkungslos erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass sich die ursprünglich erhobene Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid, mit dem der ihr erteilte Bauvorbescheid aufgehoben wurde, erledigt hat.
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