OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 10.09.2015
4 KN 1/14
Normen:
KAG § 2 Abs. 1 S. 2; GkZ § 2 Abs. 1; GkZ § 3 Abs. 1 S. 1; LAbfWG § 3 Abs. 4 S. 1; LAbfWG § 5 Abs. 2 Nr. 2; LAbfWG § 6 Abs. 2 S. 2-4; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; AGS § 4 Abs. 2; BauGB § 1;

Feststellung der Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Erhebung von Benutzungsgebühren als Mindestgebühr i.R.d. Äquivalenzprinzips und Kostendeckungsprinzips

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.09.2015 - Aktenzeichen 4 KN 1/14

DRsp Nr. 2016/3367

Feststellung der Nichtigkeit einer Abfallgebührensatzung; Erhebung von Benutzungsgebühren als Mindestgebühr i.R.d. Äquivalenzprinzips und Kostendeckungsprinzips

1. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Landesabfallwirtschaftsgesetz steht der Erhebung von Mindestgebühren in kommunalen Abfallgebührensatzungen entgegen. Zudem besteht für die Erhebung von Mindestgebühren regelmäßig kein Bedürfnis.2. Bei einer so genannten "Jahresmindestgebühr" in Form einer Teil-Behältergebühr, die der Deckung eines Teils (ca. 30 %) des Gebührenbedarfs dient, bemessen nach dem Nennvolumen des zur Verfügung gestellten Behälters, handelt es sich um eine Art "Sockelgebühr", für die weder im LAbfWG noch im KAG eine Grundlage besteht.