Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. November 2018 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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