Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade - 10. Kammer (Einzelrichter) - vom 5. November 2018 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Prozessbevollmächtigten des Klägers trotz Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung eine Terminsgebühr zusteht.
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