1. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.04.2020, Aktenzeichen
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird für beide Instanzen, für die erste Instanz in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 17.01.2020 (dort Ziff. 4), auf jeweils € 5.000,00 festgesetzt.
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