Im Jahre 1973 wurde für ein Bauherrenmodell geworben, das eine Investition zur Errichtung des Hotel F./M. auf G. zum Gegenstand hatte und zwei Beteiligungsmöglichkeiten vorsah: Die Anleger konnten als Einzelbauherren die Hotelappartements errichten und deren Eigentümer werden; ferner konnten sie sich an der Bauherrengemeinschaft für den Hotelbetriebsteil beteiligen. Entschieden sie sich für die zweite Anlageform, so hatten sie außer der Beitrittserklärung zur "Bruchteilsgemeinschaft" einen Treuhandvertrag mit der B. Verwaltungs-Gesellschaft mbH & Co. KG (B.) abzuschließen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|