BGH vom 18.06.1990
II ZR 132/89
Normen:
BGB § 313 ;
Fundstellen:
WM 1990, 1543

Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen Immobilie

BGH, vom 18.06.1990 - Aktenzeichen II ZR 132/89

DRsp Nr. 1997/3148

Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen Immobilie

Einhaltung der Formvorschrift des § 313 BGB bei dem Erwerb von Beteiligungen an einer in Spanien belegenen Hotelappartement-Anlage in einem Bauherrenmodell.

Normenkette:

BGB § 313 ;

Tatbestand:

Im Jahre 1973 wurde für ein Bauherrenmodell geworben, das eine Investition zur Errichtung des Hotel F./M. auf G. zum Gegenstand hatte und zwei Beteiligungsmöglichkeiten vorsah: Die Anleger konnten als Einzelbauherren die Hotelappartements errichten und deren Eigentümer werden; ferner konnten sie sich an der Bauherrengemeinschaft für den Hotelbetriebsteil beteiligen. Entschieden sie sich für die zweite Anlageform, so hatten sie außer der Beitrittserklärung zur "Bruchteilsgemeinschaft" einen Treuhandvertrag mit der B. Verwaltungs-Gesellschaft mbH & Co. KG (B.) abzuschließen.