Formularmäßige Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen beim Erwerb einer Eigentumswohnung
BGH, Urteil vom 21.05.1987 - Aktenzeichen VII ZR 3/86
DRsp Nr. 1992/3089
Formularmäßige Beschränkung von Gewährleistungsansprüchen beim Erwerb einer Eigentumswohnung
»Eine in einem - vor Inkrafttreten des AGBG abgeschlossenen - Formularvertrag enthaltene Freizeichnungsklausel, in der der Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung - ohne gleichzeitig seine Gewährleistungsansprüche gegen die Baubeteiligten abzutreten - seine eigene Gewährleistungspflicht gegenüber dem Erwerber auf den Umfang beschränkt, "in dem er von Dritten, insbesondere den Bauhandwerkern, Ersatz oder Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen verlangen kann", ist unwirksam (im Anschluß an BGHZ 62, 251; BGHZ 67, 101).Eine solch formelhafte Freizeichnung ist gemäß § 242BGB auch in einem Individualvertrag über den Erwerb neuerrichteter oder noch zu errichtender Eigentumswohnungen und Häuser unwirksam, wenn sie nicht mit den Erwerbern unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen eingehend erörtert worden ist (im Anschluß an BGHZ 74, 204, 209; BGH NJW 1982, 2243; BGH NJW 1984, 2094; Urteil v. 20.2.1986 - VII ZR 318/84 = BauR 1986, 345 = ZfBR 1986, 120).«