KG - Beschluss vom 02.12.2003
7 W 330/03
Normen:
BGB § 307 ; VOB/B § 17 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2004, 1016

Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes Anfordern

KG, Beschluss vom 02.12.2003 - Aktenzeichen 7 W 330/03

DRsp Nr. 2004/19479

Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes Anfordern

»Eine Sicherungsabrede, die dem Auftragnehmer die Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes gegen Übergabe einer Bürgschaft auf erstes Anfordern erlaubt, verstößt nicht gegen § 9 AGBG a.F. (§ 307 BGB), wenn dem Auftragnehmer daneben wenigstens eine weitere in §17 Nr.2 VOB/B vorgesehene Sicherungsalternative verbleibt.«

Normenkette:

BGB § 307 ; VOB/B § 17 Nr. 2 ;

Hinweise:

Anmerkung Hagen BauR 2004, 1016

Fundstellen
BauR 2004, 1016