Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes Anfordern
KG, Beschluss vom 02.12.2003 - Aktenzeichen 7 W 330/03
DRsp Nr. 2004/19479
Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes Anfordern
»Eine Sicherungsabrede, die dem Auftragnehmer die Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes gegen Übergabe einer Bürgschaft auf erstes Anfordern erlaubt, verstößt nicht gegen § 9AGBG a.F. (§ 307BGB), wenn dem Auftragnehmer daneben wenigstens eine weitere in §17 Nr.2 VOB/B vorgesehene Sicherungsalternative verbleibt.«