Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. März 2009 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 186.925,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8. März 2008 abzüglich am 13. November 2008 gezahlter 186.925,20 EUR zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Ihr bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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