BGH - Urteil vom 10.07.1986
III ZR 19/85
Normen:
AGBG § 7, § 9, § 11 Nr.2a; BGB §§ 242, 273, 320, 322, 631, 641, 607 ; VOB/B § 16 Nr.1 Abs.1;
Fundstellen:
BB 1986, 1808
BGHR AGBG § 9 Abs. 1 Fälligkeit 1
BGHR AGBG § 9 Werklohn 1
BGHR BGB § 242 Einwendungsdurchgriff 1
BGHR BGB § 607 Abs. 1 Einwendungsdurchgriff 1
BGHR BGB § 607 Abs. 1 Einwendungsdurchgriff 2
BauR 1986, 694
DB 1986, 2176
DNotZ 1987, 94
DRsp I(138)503a-b
MDR 1987, 125
NJW 1986, 3199
WM 1986, 1054
ZfBR 1986, 224
ZfBR 1989, 155
ZfBR 1991, 157
ZfBR 1995, 137, 140
Vorinstanzen:
OLG Nürnberg,
LG Nürnberg-Fürth,

Formularmäßige Vereinbarung des Auszahlungsfortschritts bei einem Fertighausvertrag; Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

BGH, Urteil vom 10.07.1986 - Aktenzeichen III ZR 19/85

DRsp Nr. 1992/3614

Formularmäßige Vereinbarung des Auszahlungsfortschritts bei einem Fertighausvertrag; Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

»Die AGB-Bestimmung in einem finanzierten Fertighausvertrag, daß 14 Tage nach der (Roh-) Montage des Hauses 90 % des Werklohns zur Zahlung fällig sind, ohne daß es auf den Wert der tatsächlich erbrachten Bauleistungen ankommt, ist nach § 9 AGBG unwirksam. Der Besteller kann dies bei Vorliegen der Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs auch der Bank entgegengehalten.«

Normenkette:

AGBG § 7, § 9, § 11 Nr.2a; BGB §§ 242, 273, 320, 322, 631, 641, 607 ; VOB/B § 16 Nr.1 Abs.1;

Tatbestand

Die Klägerin war die Hausbank der Firma N. F. O. L. GmbH (im folgenden: Firma L.) Die beklagten Eheleute bestellten bei dieser Firma im Mai 1980 ein schlüsselfertig zu errichtendes Fertighaus zum Preis von zuletzt 233.808,79 DM. In den Vertragsbedingungen war festgelegt, daß 60 % des Preises 2 Tage nach Montage des Hauses, 30 % 14 Tage nach Montage des Hauses und 10 % nach Übergabe zur Zahlung fällig wurden. Danach heißt es weiter:

"Der Besteller hat durch eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank die Zahlung . . . sicherzustellen. Er hat weiterhin die Bank des Herstellers unwiderruflich und ohne Vorbehalt zur Auszahlung der fälligen Beträge zu beauftragen.

. . .

Finanzierungsformulare stellen wir . . . zur Verfügung . . . "