SchlHOLG - Urteil vom 26.03.2010
17 U 67/08
Normen:
BGB § 305; BauGB § 11 Abs. 2;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2010, 737
Vorinstanzen:
LG Itzehoe, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 187/08

Formularmäßige Vereinbarung einer Kaufpreisnachzahlung auf den Erwerb gemeindeeigener Grundstücks im sog. Einheimischenmodell bei vorzeitiger Weiterveräußerung

SchlHOLG, Urteil vom 26.03.2010 - Aktenzeichen 17 U 67/08

DRsp Nr. 2010/6718

Formularmäßige Vereinbarung einer Kaufpreisnachzahlung auf den Erwerb gemeindeeigener Grundstücks im sog. "Einheimischenmodell" bei vorzeitiger Weiterveräußerung

1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Kaufpreisnachzahlung auf den Erwerb gemeindeeigener Grundstücke im Falle vorzeitiger Weiterveräußerung ist nur dann ohne Weiteres mit den §§ 305 ff. BGB bzw. § 11 Abs. 2 BauGB vereinbar, wenn - etwa in einem "Einheimischenmodell" - die Veräußerung tatsächlich zu einem gegenüber Marktpreisen ermäßigten Preis erfolgt war. 2. Fehlt es an einer Ermäßigung des Erwerbspreises und eröffnet die Vertragsgestaltung die Möglichkeit einer Verkürzung der Frist der vorgeschriebenen Eigennutzung bzw. zu unterlassenden Weiterveräußerung, so hat die Gemeinde im Rahmen ihrer Ermessensausübung die anderenfalls die Erwerber treffenden Nachteile in besonderem Maße zu berücksichtigen. Wollen die Erwerber berufsbedingt fortziehen und ihr Grundstück veräußern, kann das Ermessen zugunsten einer Fristverkürzung reduziert sein.

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.