OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.08.2009
22 U 213/07
Normen:
BBauG § 11; BGB § 307;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 90/07

Formularmäßige Vereinbarung einer zwanzigjährigen Selbstnutzungsverpflichtung in einem Grundstückskaufvertrag in einem sog. Einheimischenmodell

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.08.2009 - Aktenzeichen 22 U 213/07

DRsp Nr. 2009/20581

Formularmäßige Vereinbarung einer zwanzigjährigen Selbstnutzungsverpflichtung in einem Grundstückskaufvertrag in einem sog. "Einheimischenmodell"

Eine zwanzigjährige Selbstnutzungsverpflichtung mit den Grundstückswert überschreitender Nachzahlungsverpflichtung ist auch im Rahmen eines "Einheimischenmodells" unwirksam.

Normenkette:

BBauG § 11; BGB § 307;

Gründe:

I.

Die beklagte Stadt stellte in den 1990iger Jahren nach der Erschließung eines neuen Wohngebietes Bauinteressenten Grundstücke zu günstigen Konditionen im sogenannten "Einheimischenmodell" zur Verfügung. Ein solches - 307 qm großes - Grundstück haben die Kläger mit notariellem Kaufvertrag vom ... 1995 (Bl. 12 - 26 d. A.), dessen Bedingungen allen Verkäufen im Baugebiet zugrunde liegen, bei einem Bodenrichtwert von 530,00 DM/qm zum Preis von 266,00 DM/qm von der Beklagten erworben und das darauf errichtete Wohngebäude am 25. Juli 1996 bezogen. Als die Kläger im Jahre 2006 beabsichtigten, den Wohnort zu wechseln, hat die Beklagte einen Verzicht auf die vereinbarte Zuzahlung abgelehnt (Bl. 29 d. A.). Die Grundstückspreise sind heute nicht höher als im Jahre 1995. Im Februar 2009 sind die Kläger ausgezogen und haben das Haus vermietet.