Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.11.2022 (Az. 2-
Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf bis 21.000,- €.
I.
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