Die Klägerin hat für die Beklagte im Zusammenhang mit der Errichtung einer Tiefgarage in N. Bauarbeiten erbracht, für die sie im vorliegenden Rechtsstreit 178.829,40 DM restlichen Werklohn nebst Zinsen verlangt hat. Die Beklagte hat sich gegen diese Forderung zunächst mit Rechnungskürzungen sowie mit der Aufrechnung von Gegenansprüchen wegen Mängelbeseitigungskosten, Vertragsstrafen und Wertminderung verteidigt und wegen der die Klageforderung übersteigenden Ansprüche Widerklage zuletzt auf Zahlung von 84.860,82 DM nebst Zinsen erhoben.
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