Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 25. April 2019 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hannover wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils im ersten Absatz wie folgt neu gefasst wird:
Der Verfügungsbeklagten wird aufgegeben, es zu unterlassen, das Verfahren zum Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages nach §
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