Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 04.02.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Flensburg teilweise geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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