Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bei Konkurs des Auftragnehmers
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.1992 - Aktenzeichen 21 U 154/92
DRsp Nr. 1995/1487
Fristsetzung zur Mängelbeseitigung bei Konkurs des Auftragnehmers
»1. Eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung ist nicht allein deshalb entbehrlich, weil der Auftragnehmer in Konkurs gefallen ist; vielmehr steht dann dem Konkursverwalter grundsätzlich die Entscheidung darüber zu, ob er die vertraglichen Pflichten des Gemeinschuldners erfüllen will.2. Auch wenn die Bauvertragsparteien anstelle der Abnahmefiktion des § 12 Nr. 5 VOB/B eine andere Regelung vereinbart haben, kann diese wiederum durch nachträgliches konkludentes Verhalten - hier: vorbehaltlose Zahlung auf die Schlußrechnung - abbedungen werden.«