Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. November 2008 aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird die Klage im Hauptantrag unter Abänderung des Urteils der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 10. April 2008 abgewiesen.
Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Vertragsaufhebung nach § 648a BGB in der Fassung bis zum 31. Dezember 2008 (im Folgenden: a.F.) in Verbindung mit § 643 BGB.
Der Kläger ist Verwalter über das Vermögen der sich in Insolvenz befindenden Bauunternehmerin (im Folgenden: Schuldnerin), die Beklagte zu 1 verwaltet Immobilienbestände, die Beklagte zu 2 errichtet und verkauft Häuser und Eigentumswohnungen.
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