Führung einer Bustrasse durch einen verkehrsberuhigten Bereich
VGH Baden-Württemberg, Normenkontrollurteil vom 08.02.2001 - Aktenzeichen 5 S 2589/99
DRsp Nr. 2001/14106
Führung einer Bustrasse durch einen verkehrsberuhigten Bereich
»Zur Abwägungsfehlerhaftigkeit eines Bebauungsplans, der im Bereich einer Schule die Führung einer Bustrasse des öffentlichen Personennahverkehrs in einem nur 3 m breiten "verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325 StVO)" vorsieht.«