Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin wird der Gegenstandswertbeschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 3. Kammer - vom 14. Januar 2019 dahin geändert, dass der Gegenstandswert auf 15.000 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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