Dem Betroffenen wird von Amts wegen Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist und auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 24.10.2022 gewährt.
II.Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen vom 24.10.2022 aufgehoben, soweit er verurteilt wurde.
III. IV. V. VI.
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