Der Bebauungsplan 1223 "B. -K. -Weg/östl. I. L. " der Stadt X. wird bis zur Entscheidung des Senats in dem Hauptsacheverfahren
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000,- festgesetzt.
Der aus dem Tenor ersichtliche Antrag ist zulässig (I.) und begründet (II.)
I. Der Antrag ist zulässig.
Insbesondere ist der Antragsteller im Sinne des §
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2011 -
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|