OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 10.04.2019
7 A 269/18
Normen:
BauGB § 30 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 5447/15

Geltendmachung nachbarrechtlicher Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung; Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung des Bebauungsplans für eine Fläche für Versorgungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.04.2019 - Aktenzeichen 7 A 269/18

DRsp Nr. 2019/6103

Geltendmachung nachbarrechtlicher Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung; Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung des Bebauungsplans für eine Fläche für Versorgungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 30 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.