Auf die Rechtsmittel der Beteiligten werden der Beschluss des 1. Zivilsenats des Kammergerichts vom 8. Dezember 2015 und Nr. 2 der Zwischenverfügung des Amtsgerichts TempelhofKreuzberg - Grundbuchamt - vom 19. März 2015 aufgehoben.
Die Sache wird an das Grundbuchamt zur Entscheidung über den Antrag der Beteiligten vom 2. März 2015 zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 5.000 €.
I.
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