Die Beschwerde wird bei einem Wert von 5.000,00 EUR zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligte ist seit dem 28. Oktober 2008 als Eigentümerin in Abt. I des im Beschlusseingang näher bezeichneten Grundbuchs eingetragen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich einer von dem vormaligen Bezirk P##### B## von B### erlassenen Erhaltungsverordnung vom 23. März 1999 (GVBl. 1999, 104).
Am 10. März 2015 bewilligte die Beteiligte zur UR-Nr. # 1#/2## des Notars S### V#### in B### unter Bezugnahme auf die Abgeschlossenheitsbescheinigung Nr. 2##/2# des Bezirksamts P### von B### vom 3. März 2015 die Aufteilung des Grundstücks in 41 Wohnungs- und 3 Teileigentumsrechte.
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