OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.03.2019
3 LB 1/17
Normen:
StiftG § 5 Abs. 1 S. 1; StiftG § 5 Abs. 2 S. 1; BGB § 27 Abs. 3 S. 2; BGB § 31a Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 18.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 88/14

Genehmigungsfähigkeit einer Regelung ohne eindeutige Ermittlung des Inhalts; Ausschluss einer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit und Zahlung einer Vergütung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.03.2019 - Aktenzeichen 3 LB 1/17

DRsp Nr. 2019/13504

Genehmigungsfähigkeit einer Regelung ohne eindeutige Ermittlung des Inhalts; Ausschluss einer ehrenamtlichen Vorstandstätigkeit und Zahlung einer Vergütung

Eine Regelung, deren Inhalt sich nicht eindeutig ermitteln lässt, ist nicht genehmigungsfähig. Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit und Zahlung einer Vergütung schließen sich aus.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 18. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StiftG § 5 Abs. 1 S. 1; StiftG § 5 Abs. 2 S. 1; BGB § 27 Abs. 3 S. 2; BGB § 31a Abs. 1 S. 1; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Genehmigung einer Satzungsänderung vom 20. Dezember 2012, durch die eine "Vergütungsregelung" für die Vorstandsmitglieder getroffen wurde.