Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 9. September 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
Die Kläger nehmen den Beklagten, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der später insolvent gewordenen K. GmbH war, auf Schadensersatz wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld in Anspruch.
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