Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 3.750,-- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers nach §
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