Auf die Berufung der Klägerin und ihrer Streithelferin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 20. Dezember 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 23 des Landgerichts Berlin -
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 6.538,25 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 2. November 2004 zu zahlen.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Streithilfe entstanden Kosten haben die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte zu tragen. Die Beklagte hat 50/100 der durch die Streithilfe entstanden Kosten zu tragen; im übrigen trägt die Streithelferin ihre Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|