AG Linz, vom 22.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 26 C 4/12WEG
LG Koblenz, vom 04.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 41/12
LG Koblenz, vom 04.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 251/13
Geschäftswert der Anfechtung der Abberufung des auf 6 Jahre bestellten WEG-Verwalters
OLG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2013 - Aktenzeichen 3 W 315/13 - Aktenzeichen 3 W 397/13
DRsp Nr. 2013/18652
Geschäftswert der Anfechtung der Abberufung des auf 6 Jahre bestellten WEG -Verwalters
Wendet sich der Verwalter einer WEG, der entgegen § 26 Abs. 1 S. 2 WEG nicht höchstens auf 5 Jahre, sondern auf 6 Jahre bestellt worden ist, gegen die Abberufung durch Beschluss der Eigentümerversammlung, ist im Rahmen der Streitwertermittlung nicht auf die auf die Dauer der noch offenen Vergütung abzustellen, die aufgrund der organschaftlichen Verwalterstellung nicht länger als bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstfrist von 5 Jahren angenommen werden kann, sondern auf die subjektiven Vorstellungen des Verwalters bei Antragstellung(in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11 - NJW 2012, 1884 Rn. 18 ff m.w.N. = MDR 2012, 574 f. = WM 2013, 475 ff.; BGH, Beschluss vom 20.06.2002 - V ZB 39/01, Rn 37; Beschluss vom 19.09.2002 - V ZB 30/02 - Rn 40; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.09.2009 - 7 W 57/09 - ZWE 2007, 191 Rn. 4; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 132/13; Beschluss vom 30.11.2012 - 2 W 636/12).
Tenor
1) 2)
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.