Gewährleistungspflicht der Mitwirkungsbereitschaft des Industriebetriebes an der Sanierung als Gegenstand einer ordnungsgemäßen Abwägung i.R.d. Beschlussfassung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes; Ausreichende Abwägungsgrundlage für die Gemeinde als Ziel der zu einem Sanierungskonzept erfolgenden vorbereitenden Untersuchungen für die Verlegung eines Industriebetriebes an einen neuen, außerhalb gelegenen Standort
VGH Hessen, Urteil vom 30.09.2010 - Aktenzeichen 4 C 1718/09.N
DRsp Nr. 2010/22082
Gewährleistungspflicht der Mitwirkungsbereitschaft des Industriebetriebes an der Sanierung als Gegenstand einer ordnungsgemäßen Abwägung i.R.d. Beschlussfassung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes; Ausreichende Abwägungsgrundlage für die Gemeinde als Ziel der zu einem Sanierungskonzept erfolgenden vorbereitenden Untersuchungen für die Verlegung eines Industriebetriebes an einen neuen, außerhalb gelegenen Standort
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.