Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 23. Dezember 2009 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts hat in ihren Haupt- und Hilfsanträgen keinen Erfolg.
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