BVerwG - Beschluss vom 30.12.2009
4 BN 13.09
Normen:
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 2 Abs. 4; BauGB § 2a; BauGB § 4c; BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 3;
Fundstellen:
BRS 74 Nr. 35
BauR 2010, 569
ZfBR 2010, 272
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 09.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen OVG 12 KN 12/07

Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer unterbliebenen Darstellung von Monitoringmaßnahmen im Umweltbericht für die Revision; Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung eines Bauleitplans auf die Umwelt

BVerwG, Beschluss vom 30.12.2009 - Aktenzeichen 4 BN 13.09

DRsp Nr. 2010/1719

Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer unterbliebenen Darstellung von Monitoringmaßnahmen im Umweltbericht für die Revision; Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung eines Bauleitplans auf die Umwelt