Die Beteiligten zu 2 sind Eigentümer des 384 qm großen Grundstücks Hühnermarkt 1 in W.. Dieses liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 150 vom 10. August 1978, nach dessen Festsetzungen sich das Wohnhaus und ein Teil des Nebengebäudes außerhalb der Baugrenzen und teilweise im künftigen Straßenbereich befinden.
Durch notariellen Vertrag vom 13. Februar 1987 verkauften die Beteiligten zu 2 den Beteiligten zu 1 das Grundstück zum Preis von 120.000 DM. Nachdem die Beteiligte zu 3 am 19. Februar 1987 eine Abschrift des Kaufvertrages erhalten hatte, übte sie mit Bescheid vom 14. April 1987, den Beligten zu 2 am 18. April 1987 zugestellt, das Vorkaufsrecht zum Verkehrswert von 95.000 DM aus.
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