Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 12.10.2020, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre Kosten selbst.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 1.424.185,71 € festgesetzt.
I.
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