Haftung des Baubetreuers; Erwerb einer vom Prospekt abweichenden Fläche
BGH, Urteil vom 25.10.1990 - Aktenzeichen VII ZR 230/88
DRsp Nr. 1992/970
Haftung des Baubetreuers; Erwerb einer vom Prospekt abweichenden Fläche
»a) Der Baubetreuer, der vertraglich neben der wirtschaftlichen die technische Betreuung der Bauherren übernommen hat, ist grundsätzlich verpflichtet zu prüfen, ob die Bauausführung mit den Flächenangaben im Prospekt und in den von den Bauherren abgeschlossenen Verträgen übereinstimmt, unabhängig davon, ob auch der Treuhänder zu einer derartigen Prüfung verpflichtet ist.b) Erwirbt ein Bauherr infolge der schuldhaften Verletzung dieser Prüfungspflicht eine Fläche, die geringer ist, als die in dem Prospekt vorgesehene und nach dem Vertrag geschuldete Fläche, haftet der Baubetreuer nach § 635BGB.«