Das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.07.2014 – Az.
Der Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Klägerin 95.897,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2012 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2 wird verurteilt, an die Klägerin 35.961,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.03.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|