Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 4. März 2020 für das gesamte Verfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
Der Streitwert bestimmt sich vorliegend nach §
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